Sowohl die regelmäßig einzureichenden Steuererklärungen (z.B. Einkommen-, Körperschaft- Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen), als auch nur situationsbedingte Steuererklärungen (z.B. Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen) werden von uns angefertigt.
Sie erhalten selbstverständlich zu jeder Steuererklärung eine schriftliche Berechnung, sowie weitergehende Erklärungen, wie sich das Ergebnis zusammensetzt und auf welche Sachverhalte in der Zukunft besonderes Augenmerk gelegt werden müssen.
Nach Vorlage des entsprechenden Steuerbescheides übernehmen wir automatisch eine Prüfung, ob dieser als korrekt anzusehen ist. Sofern Abweichungen zu unserer Berechnung vorliegen, erörtern wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und einen möglichen Einspruch gegen den Steuerbescheid.
Eine Prüfung von Steuerbescheiden ist dabei grundsätzlich unabhängig davon möglich, wer die Steuererklärung angefertigt hat, z.B. auch Sie selbst oder ein anderer Steuerberater.