Die Frage „Was kostet das alles?“ ist berechtigt, aber leider nicht so einfach zu beantworten, da Steuerberater grundsätzlich nicht frei in der Gebührenfindung sind. Hierfür gibt es ein spezielles Gesetz, die Steuerberatergebührenverordnung. Hierin ist festgeschrieben, welcher Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme, Bruttoarbeitslohn, Mieteinnahmen, etc.) anzuwenden ist und welcher Spielraum in Form von Zehnteln anzuwenden ist. Dabei ist für einen „normalen“ Fall im Allgemeinen der Mittelwert der Zehntel vorgesehen. Entsprechend ergibt sich für einen besonders einfachen Sachverhalt mit wenig Arbeiten ein niedriger Ansatz von Zehnteln und bei einem besonders schwierigen Sachverhalt mit verschiedenen Rechtsfragen und/oder besonders vielen bzw. unsortierten Unterlagen ein hoher Ansatz von Zehnteln. Daher können Sie auch durch Ihre eigenen Vorarbeiten die Gebühren mit beeinflussen.
Neben den Gebühren gemäß der Steuerberatergebührenverordnung sind auch individuelle Gebührenvereinbarungen möglich, so dass beide Seiten bereits von vornherein wissen, was an Gebühren auf sie zukommt. Sollten Sie eine derartige Vereinbarung wünschen, sprechen Sie uns gerne darauf an!