Der Steuerberater legt die Rechtsnormen zu Gunsten des Steuerpflichtigen aus – das Finanzamt zumeist eher zu Gunsten des Staates. Hierdurch kann es zu Abweichungen im Steuerbescheid zu der eingereichten Steuererklärung kommen. Dies ist dann der Moment, in der über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf – oder kurz ein Einspruch – nachgedacht werden sollte.

Je nach Sachverhalt und Komplexität können Einspruchsverfahren zügig und ohne großen Aufwand oder aber auch erst durch einen längerfristigen Schriftverkehr und weitere Nachweise beendet werden. Dabei kann es auch durchaus dazu kommen, dass keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt wird. In diesem Fall bleibt nur der Weg des gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, d.h. die Klage vor einem Finanzgericht. Auch hier können wir Sie vertreten und uns dafür einsetzen, dass das die Gerichtsentscheidung zu Ihren Gunsten ausfällt.